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 Informationen für Stifter

Inhalt:
Kapitel 1: Stiften leicht gemacht - mit der Bürgerstiftung Leverkusen
Kapitel 2: Stiftungen als unverzichtbares Element der Gesellschaft
Kapitel 3: Stiften nur etwas für reiche Leute?
Kapitel 4: Klarheit stiften: Eine Definition
Kapitel 5: Vorteile einer Stiftung: Ihr Lebenswerk in guten Händen
Kapitel 6: Stiftungszwecke: Die Suche nach idealen Idealen
Kapitel 7: Stiftungskapital: Ihr Vermögen wird unsterblich

 

Klarheit stiften: Eine Definition

Von einer Stiftung spricht man, wenn ein Vermögen oder ein Teil davon einem bestimmten, auf Dauer angelegten Zweck unwiderruflich gewidmet werden.

Das gestiftete Vermögen wird im Gegensatz zu einer Spende nicht verbraucht, sondern bleibt erhalten, um den Stiftungszweck dauerhaft zu erfüllen. Es werden lediglich die Erträge verwendet, die das angelegte Stiftungskapital erwirtschaftet.

Wesentliche Merkmale der Stiftung sind:

  • Der Stiftungszweck, den der Stifter festlegt und der gemeinnützig oder privatnützig sein kann.
  • Das Stiftungsvermögen, aus dessen Erträgen der Stiftungszweck verwirklicht wird.
  • Die Stiftungsorganisation, deren Vorstand an den in der Stiftungssatzung festgelegten Willen des Stifters gebunden ist.
  • Die Eigentumsverhältnisse: Eine Stiftung hat keine Eigentümer, sie gehört somit sich selbst.

Aufgaben einer Stiftung können sein:

  • Die Förderung wohltätiger Zwecke, um als gemeinnützige Stiftung anerkannt zu werden.
  • Die Versorgung einer Familie in Form einer nicht gemeinnützigen Familienstiftung
  • Die Führung eines Unternehmens oder das Bündeln von Unternehmensbeteiligungen als unternehmensverbundene Stiftung.

Das Modell der Stiftung eignet sich somit auch zur Regelun von Unternehmensnachfolgen. Es können nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen wie eine GmbH, AG oder ein eingetragener Verein als Stifter fungieren.

Stiftungen existieren in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Wir möchten an dieser Stelle umfassend über das Thema Stiften informieren. Daher werden die selbständige (rechtsfähige) Stiftung des Privatrechts, die unselbständige (treuhänderisch verwaltete) Stiftung und die Möglichkeit der Zustiftung vorgestellt.

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