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 Informationen für Stifter

Inhalt:
Kapitel 1: Stiften leicht gemacht - mit der Bürgerstiftung Leverkusen
Kapitel 2: Stiftungen als unverzichtbares Element der Gesellschaft
Kapitel 3: Stiften nur etwas für reiche Leute?
Kapitel 4: Klarheit stiften: Eine Definition
Kapitel 5: Vorteile einer Stiftung: Ihr Lebenswerk in guten Händen
Kapitel 6: Stiftungszwecke: Die Suche nach idealen Idealen
Kapitel 7: Stiftungskapital: Ihr Vermögen wird unsterblich

 

Vorteile einer Stiftung: Ihr Lebenswerk in guten Händen

Eine Stiftung spiegelt in besonderer Weise das Lebenswerk ihres Stifters wieder. Im Laufe des Lebens erworbene Vermögenswerte, wie z.B. eine Kunstsammlung, eine Immobilie oder auch ein Unternehmen, bilden die materielle Grundlage.

Als Stiftungszweck definiert ein Stifter ein ihm wichtiges Anliegen, das die Stiftung auf Dauer - weit über seinen Tod hinaus - verfolgt. Indem sie materielle Erfolge mit ideelen Elementen untrennbar verknüpft, konserviert die Stiftung auf diese Weise das Lebenswerk des Stifters nachhaltig.

Ein Stiftung ist damit auch ein ideales Instrument für Menschen, die keine Nachkommen haben, aber das im Laufe ihres Lebens geschaffene Vermögen erhalten und gleichzeitig sinnvoll verwendet wissen möchten. Sie können ihre Vermögen so in den Dienst eines selbst bestimmten Zwecks stellen.

Der Gesetzgeber hat gemeinnützige Stiftungen durch zahlreiche Steuerbegünstigungen privilegiert. So fallen beispielsweise bei der Vermögensübertragung in das Stiftungsvermögen einer gemeinnützigen Stiftung weder Schenkung- noch Erbschaftsteuer an.

Der Förderung der Gemeinnützigkeit sind verständlicherweise enge Grenzen gesetzt. Dennoch kann bis zu einem Drittel der Erträge aus dem Stiftungsvermögen zum Unterhalt des Stifters oder seiner nächsten Angehörigen verwendet werden.

An dieser Stelle eine Klarstellung: Trotz der zahlreichen Steuerprivilegien sind Stiftungen grundsätzlich keine Steuersparmodelle.

Auf einen Blick: Die Vorteile einer Stiftung

  • Bewahrlung des Stiftervermögens
  • Alternative für Nachlassregelung
  • Nachhaltigkeit für gemeinnütziges Engagement des Stifters
  • Begünstigung des Stifters oder seiner nächsten Angehörigen mit maximal einem Drittel der Erträge ohne Gefährdung der Gemeinnützigkeit
  • Sicherung des Fortbestandes von Familienunternehmen
  • Sicherung des Familienvermögens

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