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Die Stiftungsorgane (Schaubild)

Die Bürgerstiftung Leverkusen ist eine von der Stiftungsaufsicht anerkannte, rechtsfähige Institution. Sie hat ihre Ziele und Strukturen in ihrer Satzung geregelt.

Die Stiftung steht unter Aufsicht der Stiftungsaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Finanzamt Leverkusen.

Stifterversammlung

In der Stifterversammlung treffen sich alle Stifter, die eine Zustiftung in das Stiftungsvermögen der Bürgerstiftung geleistet haben. Die Stifter werden einmal jährlich ausführlich über die Aktivitäten der Bürgerstiftung informiert. Alle fünf Jahre wählt die Stifterversammlung den Stiftungsrat.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat überwacht die Tätigkeit des Stiftungsvorstandes. Insbesondere achtet er darauf, dass der Stiftungsvorstand für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes sorgt.

Mitglieder des Stiftungsrates

Vorsitzender:
Stefan Grunwald

stv. Vorsitzender:
Frank Stein

Mitglied:
Renate Bauer

Mitglied:
Marc Adomat

Mitglied:
Irmgard von Styp-Rekowski

Stiftungsvorstand

Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Stiftung und entscheidet über die Verwendung der Stiftungserträge. Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters, d. h. er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

Mitglieder des Stiftungsvorstandes

Vorsitzender:
Manfred Herpolsheimer

stv. Vorsitzender:
Reinhard Buchhorn

Mitglied:
Dr. Walter-Rainer Mende

Mitglied:
Klaus Hupperth

MItglied:
Dr. Ernst Grigat

Wir sind für Sie da !!!

Anschrift:

Bürgerstiftung Leverkusen
Friedrich-Ebert-Straße 39, 51373 Leverkusen


Telefon: 0214 - 355 11 11
Telefax: 0214 - 355 11 17

Geschäftsführer: Michael Rheindorf

Die Arbeit in den Stiftungsgremien wird ehrenamtlich geleistet!

Bürgerstiftung Leverkusen  |  mail@buergerstiftung-lev.de